Semesterticket & Sozialfonds
Ab dem 01. April 2024 ist das Deutschlandticket im Semesterticket integriert.
Alle Studierenden müssen grundsätzlich ein Ticket nehmen, dies ändert sich auch durch die Pandemie nicht.
Eine Rückerstattung des Semesterticketbeitrages ist unter Umständen möglich.
Häufige Fragen
Muss ich das Ticket nehmen?
Ja – alle Studierenden der FHP müssen vom Grundsatz ein Ticket
nehmen. Ausnahmen siehe „Ich will kein Ticket“ und „Ich kann mir kein
Ticket leisten“
Folgende Studis sind nicht berechtigt, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen:
- Gästhörer*innen und Zweithörer*innen
- Fernstudierende
- Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H, Bl, G, aG, Gl und gültiger Wertmarke für den ÖPNV
- Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
- Studierende, die nachweislich im Urlaubs- oder Auslandssemester sind
- Teilzeitstudierende mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 ECTS
- Studierende in Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbau- und weiterbildenden Studiengängen
Wann und wie ist das Deutschlandsemesterticket gültig?
Das Deutschlandsemesterticket ist ab dem 01. April, sprich mit Beginn des Sommersemesters 2024 gültig. Das Ticket gilt deutschlandweit. Es wird personalisiert digital über eine App verfügbar sein. Weitere Infos dazu folgen.
Ist es möglich, das Ticket bereits früher bzw. in der vorlesungsfreien Zeit zu erhalten?
Es ist nicht möglich, das Ticket früher zu erhalten. Das Ticket beginnt ab dem 01. April 2024 mit dem Sommersemester 2024.
Wie weit kann ich mit meinem Ticket fahren?
Du kannst mit deinem Deutschlandsemesterticket ganz Deutschland mit den Zügen des Nahverkehrs (und einigen ausgewählten IC-Verbindungen) sowie S-Bahnen, Trams, U-Bahnen und Bussen erkunden.
Weitere Infos zum Deutschlandsemesterticket
- Das Ticket ist nicht auf weitere Personen übertragbar
- Kinder unter 6 Jahren, Kinderwagen und Handgepäck dürfen mittransportiert werden
- Keine Mitnahme von Personen über 6 Jahren
- Im VBB-Gebiet darf ein Hund mitgenommen werden
- Fahrradmitnahme nur mit Extra-Ticket (Einzelfahrt, 24-Stunden-Karte, Monatskarte)
Kann ich die Semestergebühren ohne den Semesterticket-Beitrag überweisen?
Es ist nicht möglich, den Betrag zum Deutschlandsemesterticket von
den Semestergebühren abzuziehen. Bitte überweise den gesamten zu zahlenden Betrag laut Gebührenaufstellung fürs Sommersemester 2024 in MyCampus.
Ich bin im nächsten Semester nicht in Deutschland, kann ich auf das Ticket verzichten?
Bist du nachweislich im Urlaubs- oder Auslandssemester oder befindest du dich aufgrund deines Studiums mindestens 3 Monate im Ausland, bist du für das Deutschlandsemesterticket nicht berechtigt bzw. kannst du dich befreien lassen. Bitte kläre deinen Sachverhalt frühestmöglich mit dem Studierendenservice der FHP.
Ich nutze die öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht, ist eine Befreiung möglich?
Folgende Befreiungsmöglichkeit könnte für dich relevant sein:
Studierende, welche aufgrund einer (zeitweiligen) Behinderung im Semester keinen öffentlichen Personennahverkehr nutzen können (Nachweis via ärztliches Attest)
Ich habe privat ein Deutschlandticket gekauft bzw. erhalte anderweitig ein Deutschlandticket
Ein bestehendes Deutschlandticket ist kein Befreiungsgrund vom Deutschlandsemesterticket. Sofern du zum Bezug des Semestertickets berechtigt bist und dich nicht anderweitig vom Deutschlandticket befreien lassen kannst, bist du verpflichtet und berechtigt, das Deutschlandsemesterticket zu beziehen. Am besten, du stornierst deinen anderen Deutschlandticket-Vertrag.
Beachte bitte, dass die Kündigungsfrist dafür schon der 10. März 2024 ist.
Ich erhalte ein Jobticket (Ticket für den Nahverkehr über Arbeitgeber*in)
Der Bezug eines Jobtickets ist kein Befreiungsgrund vom Deutschlandsemesterticket. Informiere am besten deine*n Arbeitgeber*n, dass du ab April das Deutschlandticket über deine Hochschule erhältst.
Kann ich mich vom Semesterticket befreien lassen, weil ich überall mit dem Auto hinfahre?
Die Nutzung eines PKW ist kein Befreiungsgrund vom Deutschlandsemesterticket.
Kann ich mir das Deutschlandsemesterticket auf meinen Studierendenausweis drucken lassen?
Dies ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Das Deutschlandsemesterticket wird personalisiert und digital über eine App ausgegeben.
Wird es das Ticket nur digital geben?
Nach derzeitigem Stand wird das Ticket nur über eine App geben. Wir arbeiten daran, auch eine analoge Variante zu ermöglichen.
Wie wird die digitale Ticket-App funktionieren? Wie ist der Ablauf?
Aktuell haben wir alleinig die Information, dass das Deutschlandsemesterticket rein digital als App angeboten wird. Wir setzen uns in der aktuellen Vertragsverhandlung mit dem VBB allerdings dafür ein, auch eine analoge Variante anzubieten.
Nähere Details zur Funktionsweise und dem Umgang mit dem digitalen Ticket in der App liegen uns noch nicht vor; wir werden euch aber darüber informieren, sobald wir mehr wissen.
Warum behalten wir nicht den alten Semesterticketvertrag?
Der VBB-Vertrag wird auf Grund der Einführung des Deutschlandsemestertickets nicht weiter fortgeführt. Ebenso gäbe es ab dem Sommersemester 2024 keine Upgrade-Lösung mehr (gemeint ist die Zuzahlung zum VBB-Semesterticket, um ein Deutschlandticket zu erhalten).
Ich will kein Ticket
Alle Studierenden müssen vom Grundsatz ein Ticket nehmen. Der Vertrag wurde durch die Urabstimmung der Studierendenschaft am 12. und 13.12.2017 beschlossen und gilt für alle.
Eine Befreiung ist jedoch möglich.
In folgenden Fällen gibt es Befreiungsmöglichkeiten vom Deutschlandsemesterticket:
- Studierende, welche sich aufgrund ihres Studiums mindestens 3 Monate im Ausland aufhalten
- Studierende, welche an zwei Hochschulen mit
Deutschland-Semesterticket immatrikuliert sind, können sich von einem
Ticket befreien lassen - Ex- oder Immatrikulation, oder schwere Erkrankung im laufenden Semester (Fallabhängig)
- Studierende, welche aufgrund einer (zeitweiligen) Behinderung im
Semester keinen öffentlichen Personennahverkehr nutzen können (Nachweis
via ärztlichem Attest)
Einen Antrag stellen
Der Antrag muss zum Zeitpunkt der Entrichtung des Semesterbeitrages beim Studien- und Prüfungs-Service der FH Potsdam eingereicht werden.
Ich kann mir kein Ticket leisten: Sozialfonds
Eine Rückerstattung aus sozialen Gründen ist möglich. Dafür hat der AStA einen Sozialfonds eingerichtet, durch den Studierende gefördert werden können, die sich das Ticket nicht leisten können.
Alle Informationen findest du in unserer Sozialfonds-Satzung vom 19.02.2021.
Einen Antrag stellen
Erfahrungsgemäß werden die meisten Anträge erst gegen Ende der Frist eingereicht. Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, bitten wir euch, die Anträge so schnell wie möglich nach Einzahlung des Semesterbeitrages einzureichen!
Der Antrag muss für das Sommersemester bis zum 15. April und für das Wintersemester bis zum 15. Oktober eingegangen sein.
Die notwendigen Nachweise müssen vollständig bis zum 30. April für das Sommersemester und bis zum 31. Oktober für das Wintersemester vorliegen. Für Studierende, die sich erstmalig an der Fachhochschule Potsdam immatrikulieren, gilt eine Fristverlängerung von 14 Tagen.
Kontakt
Unser Sozialfondsbeauftragter Ilja Miller hilft dir gerne weiter!
Sprechzeiten:
- Donnerstags 13:30-15:30 (auch telefonisch erreichbar) und nach Vereinbarung
Telefon:
+49 331 580-1098
E-Mail:
Post:
AStA der FH Potsdam
Sozialfonds
Kiepenheuerallee 5
14469 Potsdam
Foto: © Deutsche Bahn AG / Bartlomiej Banaszak